Straßenverkehr konnte einst so entspannt sein ...
Straßenverkehr konnte einst so entspannt sein ...

Wer mit dem Auto, Wohnmobil oder Motorrad nach Frankreich reist, sollte einige Besonderheiten kennen. Die französischen Verkehrsregeln ähneln zwar den deutschen, es gibt jedoch wichtige Unterschiede, das g eht schon bei den Bußgeldern los. Der offizielle Katalog nennt Summen von 35 € als absolutes Minimum für "harmlose" Verstöße. Das Standard-Bußgeld ist 135 €, und von dort geht's für Raser, Vorfahrtschneider, Nötiger und Smartphoneglotzer steil nach oben. Sehr schön.

Höchstgeschwindigkeiten:

Fahrzeug Innerorts Außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50 80 110 130
Wohnmobil <=3,5 t 50 80 110 130
Wohnmobil > 3,5 t 50 80 100 110
Gespann
(Achtung, es gibt Gewichtsgrenzen und dann andere Regeln)
50 80 110 130

 

Besonderheiten: In vielen Orten gilt 30 km/h (Zone 30), so z.B. in Paris. Bei schlechter Sicht unter 50 m gilt überall maximal 50 km/h. Die 30er-Zone in Paris kann dir ansonsten völlig mumpe sein, denn nur wer nicht mehr alle Nadeln an der Tanne hat, fährt mit einem Auto oder einem Wohnmobil nach Paris rein - dafür gibt es die Bahn und weit außerhalb gelegene Parkplätze mit Bahnstation. (Ich verrate es nur ungerne, aber suche dir im Norden eine Station, wo der TGV auf dem Weg nach Paris hält. Wenn das Teilstück der Bahnstrecke bis dahin ausgebaut ist, kannst du mal echte "grande vitesse" erleben!)

Promillegrenze: 0,5 ‰ für erfahrene Fahrer, 0,2 ‰ für Fahranfänger (erste drei Jahre)

Sicherheitsgurte und Kindersitze: Anschnallpflicht auf allen Sitzplätzen. Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht auf dem Beifahrersitz mitfahren (Ausnahmen bestehen). Kindersitze müssen den EU-Vorschriften entsprechen.

Handy am Steuer: Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung. Bereits das Halten des Telefons während der Fahrt ist verboten. Auch beim Halten am Straßenrand kann die Benutzung verboten sein, wenn sich das Fahrzeug nicht auf einem offiziellen Parkplatz befindet.

Warnwesten und Warndreieck: Pflicht im Fahrzeug, Warnweste (für jeden Insassen empfohlen), Warndreieck. Die Warnweste muss vor dem Verlassen des Fahrzeugs angezogen werden.

Lichtpflicht: Tagsüber kein generelles Fahrlicht vorgeschrieben. Bei Regen, Nebel oder schlechter Sicht muss Abblendlicht eingeschaltet werden. Motorräder müssen immer mit Licht fahren.

Kreisverkehr: Frankreich besitzt sehr viele Kreisverkehre. Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt, wenn dies durch das Schild „Cédez le passage“ geregelt ist (Standardfall, aber eben nicht überall!). Beim Verlassen immer blinken; fährt man effektiv nach links raus, so blinkt man zunächst auch links (wie in Schweden auch). Kein Schild = rechts vor links!

Vorfahrt: Es gibt eine Besonderheit, "Priorité à droite". Ist keine Beschilderung vorhanden, gilt häufig: Rechts vor Links! Auch scheinbar kleine Seitenstraßen können durchaus Vorfahrt haben. Wenn du nicht sicher bist, wer Vorfahrt hat, hast du sie nicht. Bergauf hat Vorfahrt auf Bergstraßen. 

Ampeln:

  • Ein gelb blinkender Richtungspfeil an einer roten Ampel erlaubt das Abbiegen in die angezeigte Richtung; aber Vorfahrt achten!
  • Das rote, kreuzförmige Lichtzeichen an der Rückseite der Ampel ist für den Gegenverkehr bestimmt; es bedeutet, dass die Ampel "rot" zeigt und Linksabbiegen möglich ist.

Rettungsgasse: Wie in Deutschland, bei Stau sofort Rettungsgasse bilden, linke Fahrzeuge nach links, übrige nach rechts.

Maut: Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig. Bezahlung über Kreditkarte, Bargeld oder am bequemsten mit Télépéage-Transponder.

Umweltzonen (Crit'Air): Viele Städte besitzen Umweltzonen. Betroffen sind u. a.: Paris, Lyon, Grenoble, Straßburg, Toulouse, Montpellier. Für die Einfahrt wird häufig eine Crit'Air-Plakette benötigt. Die bekommt man von der offiziellen Seite der französischen Verkehrsbehörden, und den aktuellen Link findet man auf den Seiten vom ADAC. Warum ich das betone? Die Plaketten werden auch als Fälschung von dubiosen "Dienstleistern" gegen viel Geld verkauft.

Wohnmobile: Für Wohnmobile bis 3,5 t gelten meist dieselben Regeln wie für Pkw. Über 3,5 t gelten teilweise niedrigere Geschwindigkeiten, besondere Überholverbote und Lkw-Regeln.

Angles Morts
Offizielle Angles Morts-Aufkleber

Angles Morts: Für alle Fahrzeuge - auch Wohnmobile! - über 3,5 t gibt es auch die Pflicht für "Angles Morts"-Aufkleber (3 Stück, zwei am Fahrerhaus, einer am Heck). Die Aufkleber gibt es in zugelassener Form mit einem stilisierten Bus oder LKW. Diese beiden Versionen sind offiziell. Es gibt welche mit Wohnmobil-Zeichnung, aber die sind inoffiziell und ich würde davon abraten. Versucht nicht, mit dem Fünftonner ohne Aufkleber herumzufahren, es kostet ein heftiges Bußgeld.

Alkohol- und Drogentests: Die Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch. Verweigerung oder erhebliche Überschreitung der Grenzwerte kann zu hohen Geldstrafen, Fahrverbot, Fahrzeugbeschlagnahme und letztlich zur Freiheitsstrafe führen. Fahrverbote werden z.Zt. wohl noch nicht in Deutschland wirksam, was ich persönlich sehr schade finde. Hoffentlich wird das bals EU-weit vollstreckbar!

Parken: Gelbe Markierungen findet man gelegentlich am Fahrbahnrand. Eine durchgezogene gelbe Linie: Halte- und Parkverbot; gestrichelte gelbe Linie: Parkverbot (etwa unser eingeschränktes Parkverbot, zum Ein- /und Aussteigen). Behindertenparkplätze werden streng kontrolliert (gut so!), und es setzt saftige Bußgelder für Verstöße (noch besser!). Blaue Linie bedeuten eingeschränkte und eventuell kostenpflichtige Parkplätze ("zone bleu").

Tankstellen: Auf Autobahnen sind Tankstellen häufig rund um die Uhr geöffnet. Abseits der Autobahnen erfolgt das Tanken oft per Kreditkarte an Automaten. Günstigen Treibstoff findet man oft bei den Tankstellen der großen Supermarktketten. Ob sich die Preisunterschiede für einen Umweg lohnen, würde ich jetzt nicht unbedingt sagen, aber an den Supermärkten kommt man ja öfters vorbei und nutzt die Gelegenheit

Radarfallen: Frankreich nutzt feste Blitzer, mobile Messfahrzeuge, Abschnittskontrollen (!), zivile Polizeifahrzeuge. Die Nutzung von Radarwarnern oder Navigationsgeräten mit aktivierten Blitzerwarnungen ist verboten. Gilt übrigens auch für Tablet und Smartphone, wenn man das als Navi nutzt. Was passiert, wenn die Beifahrerin sowas nutzt, ist unbekannt.

Dashcam: Ist erlaubt, aber nach einem Unfall müssen die Unfallbeteiligten informiert werden.

E-Scooter: sind erlaubt, in manchen Städten nur privat. Man stellt die Dinger nicht Kraut und Rüben ab, sondern sucht einen vernünftigen Platz. In manchen Gegenden wird leider mehr geklaut als anderswo, also sichert den E-Scooter mit einem richtigen Schloss und nicht nur in der App (ein vernünftiges Schloss braucht man auch für's E-Bike). Die Regel sind in etwa dieselben wie hier (bitte vor der Reise unbedingt genauer informieren!), aber nachts und bei schlechter Sicht muss eine reflektierende Sicherheitsweste getragen werden. Auch hier gilt - Verstöße werden ab 135 € aufwärts kosten. Versicherung ist Pflicht, Nachweis mitnehmen. Und eine "Grüne Karte" bekommt man auch für diese Fahrzeuge - nehmt sie mit! Schaut euch die Karte an, ob die Versicherung auch im Ausland gültig ist - das ist nicht unbedingt bei jeder Versicherung so. Wir sind mit unserem E-Scooter bei der DEVK, und nein, das soll keine Werbung darstellen. 

Wichtige französische Verkehrszeichen (Textschilder): 

  • STOP = Halt
  • Cédez le passage = Vorfahrt gewähren
  • Sens interdit = Einfahrt verboten
  • Toutes directions = Alle Richtungen
  • Déviation = Umleitung
  • Rappel = Wiederholung eines Verkehrszeichens
  • Fin = Ende einer Regelung
  • Péage = Mautstelle

Notrufnummern:

  • 112 – Europaweiter Notruf
  • 15 – Rettungsdienst
  • 17 – Polizei
  • 18 – Feuerwehr
An der Riviera
An der Riviera

Sonstiges:

  • An Zebrastreifen halten französische Autofahrer fast immer konsequent an - Fußgänger haben Vorrang. 
  • Verkehrsverstöße können oft sofort vor Ort kassiert werden, und zwar bis zu 750 €. Schnelle Zahlung ist ratsam, sonst geht der Betrag drastisch nach oben. Im Gegensatz dazu kann eine schnelle Zahlung sogar auch einen Rabatt bewirken.
    (Profitipp: einfach achtsam fahren und gar nicht zahlen!)
  • Kreditkarten werden an Mautstationen fast überall akzeptiert.
  • Bei einem Unfall Warnweste anziehen, erst dann aussteigen, Warndreieck aufstellen und gegebenenfalls die Polizei verständigen. Fahrbahn verlassen, sobald möglich.
  • Auf der Autobahn darfst du als Privatperson kein anderes Fahrzeug abschleppen.
  • Ungeeignete Schuhe können ein Bußgeld bedeuten.
  • Personen unter 18 Jahre im Fahrzeug = Rauchverbot.
  • Kopfhörer, Ohrstöpsel, Ohrhörer sind allesamt verboten.

Unfall in Frankreich?

Unschön, aber kein Drama. Es gilt französisches Recht. Anhalten, Warnweste anziehen, dann erst aussteigen, Unfallstelle sichern und ggf. Erste Hilfe leisten. Bei Personenschäden immer Polizei und Rettungsdienst rufen. Bei kleinen Blechschäden wird die Polizei nicht kommen, aber bei größeren Schäden oder gar Zoff mit dem Unfallgegner sollte man darauf bestehen.

Grüne Karte ist nicht vorgeschrieben, aber nützlich. Der Europäische Unfallbericht ist mehrsprachig verfügbar und vermeidet Mißverständnisse.

Sprichst du schlecht Französisch, sind Erklärungen zum Unfallhergang der Polizei gegenüber vielleicht mißverständlich. Vor Ort einen großen Roman abzusondern empfiehlt sich in der Aufregung sowieso nicht. Eine Dashcam schützt alle Beteiligten vor Irrtümern oder schlimmer noch: vorsätzlichen Crashern.

Es empfiehlt sich immer einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich auch mit französischen Besonderheiten auskennt. Du bist ja hoffentlich rechtsschutzversichert. Wenn nicht, hopphopp, schnell Versicherungsschutz besorgen.

Streßfrei Fahren in Frankreich

Französische Autofahrer fahren anders als wir es aus Deutschland kennen, gerne auch mal zügig und ohne große Rechthaberei. Gerade bei einem nicht mehr neuen Auto regt man sich über einen Kratzer nicht mehr auf, und rennt auch deswegen nicht gleich vom Advokat. Rücksicht wird auf Schwächere meist gern genommen, es ist verpönt, am Zebrastreifen noch mal durchzubrettern, wenn die Oma schon halb drauf ist.

Es wird auch gerne mal gehupt, es bedeutet aber nicht nur "hau ab", sondern auch schon mal "nun fahr doch schon".

Wer keinen Streß wünscht, bereitet sein Fahrzeug also verkehrssicher vor. Sorge für vollständige Dokumente, wenn sie vorgeschrieben sind. Kopien wird die französische Polizei nicht akzeptieren. Halte die Verkehrsregeln ein, auch wenn links und rechts alle an dir vorbei brettern. 

Urlaub im Süden heißt, du willst bei begrenzter Zeit schnell "Strecke machen" und nicht vier Tage für die Anreise benötigen. Überlege gut, ob du das willst. Strecke machst du auf der Autobahn. Dafür zahlst du Maut und dein Wohnmobil braucht mehr Sprit. Du bist in zwei Tagen "im Süden". Und nun die Alternative: fahre über die Route National (mautfreie Strecken). Und es ist nicht viel weiter.

  • Bremen - Frontignan (bei Montpellier, Mittelmeer), es sind 1.357 Kilometer über Autobahn. Theoretisch sind es laut Google 14 Stunden Fahrzeit.
  • Dieselbe Strecke: aber der Verzicht auf Mautstrecken bedeutet 1.459 Kilometer. Fahrzeit = 17 Stunden. 

Soviel Unterschied ist das nicht! Aber: du siehst mehr, fährst langsamer (gut für den Verbrauch), und kannst jederzeit irgendwo nett anhalten und Pause machen. Und du glotzt nicht pausenlos auf zwei oder drei Streifen Asphalt inmitten von LKW. Beide Varianten kannst du vielleicht in zwei Tagen schaffen. Ich persönlich fahre fast nie mehr als 400 Kilometer am Tag.

Wir überlegen da nicht lange, der nächste Urlaub wird "Mautstrecken verboten" im Navi haben!